Maklervertrag und Maklervollmacht. Wird das wirklich benötigt?

Um für Sie als Kunden tätig werden zu dürfen bedarf es eines Maklervertrages bzw. einer Maklervollmacht. Denn mit Hilfe dieser weisen wir uns als Ihr zuständiger Berater aus und erfahren bei Bedarf wichtige Informationen zu Ihren Verträgen (teilweise gleichzeitig mit Ihrer Kundenpost). Durch diesen Vertrag entstehen Ihnen keine Kosten, verpflichtet Sie uns gegenüber zu nichts und ist jederzeit kündbar.