Um für Sie als Kunden tätig werden zu dürfen bedarf es eines Maklervertrages bzw. einer Maklervollmacht. Denn mit Hilfe dieser weisen wir uns als Ihr zuständiger Berater aus und erfahren bei Bedarf wichtige Informationen zu Ihren Verträgen (teilweise gleichzeitig mit Ihrer Kundenpost). Durch diesen Vertrag entstehen Ihnen keine Kosten, verpflichtet Sie uns gegenüber zu nichts und ist jederzeit kündbar.
Maklervertrag und Maklervollmacht. Wird das wirklich benötigt?
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Adventszeit
Sehr geehrte Kunden, dieses Jahr ist alles anders....
Erweiterte Erreichbarkeit (ab 25.9.20)
Wir sind nun endlich auch wieder auf dem...
Umgang miteinander bei empfohlener Kontaktvermeidung wegen Krankheiten
Sehr geehrte Kunden, auch wir beschäftigen uns, gerade...
10 Jahre „JH Finanzcheck“ / Anstehende Veränderungen
Sehr geehrte Kunden, einige von Ihnen haben bereits...