Was mache ich, wenn ich einen Schaden habe?

Schildern Sie bitte in keinem Fall den Schadenhergang Ihrer Versicherung per Telefon! Dies führt bei Falschangaben (auch versehentlich) im schlimmsten Fall zur Ablehnung der Begleichung des Schadens.

Sobald keine Gefahr mehr besteht geben Sie uns bitte umgehend Bescheid damit wir den Schaden Ihrer Versicherung melden können. Dann kann eine Aufnahme per Schadenformular erfolgen welches wir sehr gerne mit Ihnen gemeinsamen ausfüllen.

Kfz-Schäden:

Bei Personenschäden oder unklaren Verhältnissen bei bzw. Unfällen rufen Sie bitte immer zuerst die Polizei!

Diese nimmt den Schaden sehr detailliert auf und Sie haben auch gleich ein Protokoll bzw. eine Schadenmeldung für Ihre Versicherung zur Hand. Sobald keine Gefahr mehr besteht geben Sie uns bitte umgehend Bescheid damit wir den Schaden Ihrer Versicherung melden können. Dann kann eine Aufnahme per Schadenformular erfolgen welches wir sehr gerne mit Ihnen gemeinsamen ausfüllen.

Wenn Sie den Unfallgegner kennen bzw. diesem ein konformes Verhalten zutrauen, dann können Sie auch gegenseitig Ihre Versichertenkarte tauschen und den Schaden jeder einzeln für sich protokollieren. Solche Formulare finden sich meistens im Ordner bei der Kfz-Versicherung oder im Internet wieder.